Versorgung zu Hause
Gut versorgt – im Alltag und zu Hause.
Passende Hilfsmittel und eine Versorgung, die zu Ihrem persönlichen Bedarf passt.
Pflegehilfsmittel – bis zu 42 € im Monat.
Pflege bedeutet jeden Tag viele kleine Aufgaben. Die passenden Hilfsmittel können dabei unterstützen, die Versorgung zu Hause einfacher und hygienischer zu gestalten. Wir helfen nicht nur bei der Auswahl, sondern kümmern uns auch um die notwendigen Formalitäten mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad können unter den entsprechenden Voraussetzungen monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € über ihre Pflegekasse erhalten.
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe und Fingerlinge
- Medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken
- Schutzschürzen
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Hände- und Flächendesinfektionstücher
So viel wie nötig – nicht so viel wie möglich.
Sie müssen sich nicht jeden Monat für dasselbe Paket entscheiden. Wir stellen die benötigten Produkte im Rahmen der geltenden Vorgaben nach Ihrem tatsächlichen Bedarf zusammen. Manchmal werden mehr Handschuhe benötigt, im nächsten Monat vielleicht mehr Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
Wenn Ihre Vorräte noch ausreichen, müssen Sie keine unnötigen Produkte ansammeln. Der monatliche Höchstbetrag muss nicht vollständig ausgeschöpft werden. Nicht genutzte Monatsbeträge können allerdings nicht für spätere Monate angesammelt oder rückwirkend ausgeschöpft werden.
Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse übernehmen wir für Sie. Ist die Versorgung genehmigt, können Sie Ihre benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig bei uns erhalten.
Inkontinenzversorgung – diskret und passend zu Ihrem Bedarf.
Mit einer entsprechenden Dauerverordnung kann – abhängig von den Regelungen Ihrer Krankenkasse – eine regelmäßige Versorgung mit geeigneten Inkontinenzhilfsmitteln erfolgen. Die Verordnung erfolgt derzeit auf einem klassischen Papierrezept (Muster 16) und nicht als E-Rezept.
Wie lange eine Dauerverordnung genutzt werden kann und welcher vertragliche Versorgungsbetrag zur Verfügung steht, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Deshalb beraten wir Sie am besten persönlich.
Gemeinsam schauen wir, welche Versorgung Sie tatsächlich benötigen. Nicht möglichst viel Material ist das Ziel, sondern eine Versorgung, die zu Ihrem Alltag und Ihrem persönlichen Bedarf passt.
Für einzelne Krankenkassen bestehen mit unserer Apotheke keine entsprechenden Versorgungsverträge. Aktuell betrifft dies unter anderem AOK NordWest, DAK-Gesundheit sowie einzelne Betriebskrankenkassen. Gerne prüfen wir vorab, ob eine Versorgung über uns möglich ist.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € monatlich erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege zu Hause beziehungsweise im häuslichen Umfeld erfolgt. Wir prüfen Ihren Anspruch gerne mit Ihnen.
Muss ich den Antrag bei der Pflegekasse selbst stellen?
Nein. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Nach der Genehmigung können Sie Ihre Pflegehilfsmittel regelmäßig über uns beziehen.
Muss ich jeden Monat die gleichen Produkte oder die vollen 42 € nutzen?
Nein. Die Hilfsmittel können im Rahmen der geltenden Vorgaben nach Ihrem tatsächlichen Bedarf zusammengestellt werden. Der Betrag muss nicht vollständig ausgeschöpft werden. Nicht genutzte Beträge können allerdings nicht in den nächsten Monat übertragen oder nachträglich abgerufen werden.
Wie funktioniert die regelmäßige Inkontinenzversorgung?
Bei dauerhaftem Bedarf kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung ausstellen. Welche Produkte, Mengen, Laufzeiten und Kostenregelungen gelten, hängt auch von Ihrer Krankenkasse und dem jeweiligen Versorgungsvertrag ab. Wir prüfen Ihre Verordnung individuell und erklären den Ablauf.
Welche Inkontinenzprodukte bekomme ich über die Krankenkasse?
Das richtet sich nach Verordnung, individuellem Bedarf und Vertragsbedingungen Ihrer Krankenkasse. Größe, Saugstärke sowie die Versorgung tagsüber und nachts können eine Rolle spielen. Gemeinsam schauen wir, welche Versorgung zu Ihrer Situation passt.
Kann ich meine Inkontinenzversorgung bei jeder Krankenkasse über Sie erhalten?
Leider nicht. Mit AOK NordWest, DAK-Gesundheit und einzelnen BKK können wir bestimmte Inkontinenzversorgungen derzeit nicht abrechnen. Fragen Sie uns gerne kurz vorab – wir prüfen Ihre Krankenkasse direkt.
Sprechen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie, helfen beim Antrag und kümmern uns um eine möglichst unkomplizierte Versorgung.