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Rezepturherstellung

Wenn das passende Arzneimittel individuell hergestellt werden muss.

Sorgfältig geprüft und direkt in Ihrer Apotheke für Sie angefertigt.

Nicht jedes Arzneimittel gibt es fertig aus der Packung.

Manchmal wird eine bestimmte Wirkstoffstärke, Zusammensetzung oder Darreichungsform benötigt. Dann stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine individuelle Rezepturverordnung aus. Diese Rezepturen fertigen wir direkt in unserer Apotheke für Sie an.

Wir wissen, dass Sie Ihr Arzneimittel häufig möglichst schnell benötigen. Einfache Rezepturen können wir – sofern alle Ausgangsstoffe vorhanden sind und die erforderliche pharmazeutische Prüfung abgeschlossen ist – teilweise bereits innerhalb von etwa 30 Minuten herstellen.

Auch wenn es etwas komplizierter wird.

Manche Rezepturen benötigen mehr Zeit. Vielleicht muss ein Ausgangsstoff zunächst bestellt, eine Zusammensetzung genauer geprüft oder eine pharmazeutische Frage mit der verordnenden Praxis geklärt werden. Dann schauen wir genauer hin.

Vor der Herstellung prüfen wir unter anderem Dosierung, Anwendung, Zusammensetzung, Verträglichkeit der Ausgangsstoffe und Haltbarkeit. Diese Plausibilitätsprüfung ist für Rezepturarzneimittel gesetzlich vorgeschrieben.

Unser Anspruch ist dabei, nicht vorschnell zu sagen: Das geht nicht. Wenn eine Rezeptur besondere Anforderungen stellt, prüfen wir die Möglichkeiten und suchen nach einer pharmazeutisch vertretbaren Lösung. Falls eine Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt notwendig ist, kümmern wir uns um die Klärung.

So entstehen individuelle Arzneimittel mit geprüften Ausgangsstoffen, dokumentierter Herstellung und pharmazeutischer Freigabe.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Herstellung meiner Rezeptur?

Das hängt von Zusammensetzung und Ausgangsstoffen ab. Einfache Rezepturen können bei vorhandenen Ausgangsstoffen teilweise innerhalb von etwa 30 Minuten hergestellt werden. Bei aufwendigeren Rezepturen oder wenn Bestandteile bestellt beziehungsweise Fragen geklärt werden müssen, benötigen wir entsprechend mehr Zeit.

Muss ich meine Rezeptur vorher anmelden?

Nein. Sie können mit Ihrer Verordnung direkt zu uns kommen. Bei einer besonderen Rezeptur können Sie uns gerne vorab kontaktieren. Dann prüfen wir bereits, ob die Ausgangsstoffe vorhanden sind und wie viel Zeit die Herstellung voraussichtlich benötigt.

Kann jede verordnete Rezeptur hergestellt werden?

Vor der Herstellung führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung durch. Entstehen Fragen oder ist ein Ausgangsstoff nicht verfügbar, prüfen wir Möglichkeiten und nehmen bei Bedarf Rücksprache mit der verordnenden Arztpraxis.

Was passiert, wenn ein Bestandteil nicht verfügbar ist?

Das bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Rezeptur nicht hergestellt werden kann. Wir prüfen Beschaffungsmöglichkeiten und gegebenenfalls pharmazeutisch geeignete Alternativen. Änderungen an einer ärztlichen Verordnung nehmen wir nicht eigenständig vor.

Was kostet eine individuell hergestellte Rezeptur?

Das hängt davon ab, ob Sie die Rezeptur auf ärztliche Verordnung oder als Selbstzahlerleistung erhalten und welche Bestandteile benötigt werden. Bei einer Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gelten die gesetzlichen Regelungen zu Kosten und Zuzahlungen. Gerne prüfen wir Ihre konkrete Verordnung vor Ort.

Sie haben eine Rezepturverordnung?

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen, was möglich ist – und wie schnell wir Ihre Rezeptur für Sie herstellen können.